Elektrogesetz (ElektroG)
Das Elektrogesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Elektro- und
Elektronikgeräten. Es wurde eingeführt, um die Menge der Elektro- und Elektronikabfälle zu reduzieren
und deren umweltfreundliche Behandlung zu gewährleisten. Wesentliche Punkte des ElektroG sind:
- Registrierungspflicht: Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich bei der Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren lassen. - Rücknahmepflicht: Hersteller sind verpflichtet, alte Geräte kostenlos zurückzunehmen.
- Kennzeichnung: Geräte müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
gekennzeichnet sein, um zu signalisieren, dass sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Wir von Stadtfeld Elektrotechnische Fabrik GmbH & Co. KG bieten die fachgerechte Rücknahme und
Entsorgung von professionellen Elektrogeräten:
- Mastanbausteckdosen der Serien 4010 bis 4040
- Solarleuchten
- LED-Lichtleisten für den professionellen Gebrauch der Serien 1020, 1030 und 5010
Elektroaltgeräte müssen separat entsorgt werden. Setzen Sie sich mit Lightcycle in Verbindung und
stimmen Sie mit Lightcycle die Rückgabe ab. Hier finden Sie weitere Informationen zur Rücknahme.
Dank der Entsorgung nach dem ElektroG werden Ressourcen geschont und die Umwelt vor
Schadstoffeintrag bewahrt. Die Stadtfeld Elektrotechnische Fabrik kommt dadurch Ihren gesetzlichen Verpflichtungen des Elektro- und Elektronikgesetzes nach.
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter
folgender Registrierungsnummer registriert:
WEEE-Reg.-Nr. DE 99429735